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   OVG Sachsen, 27.11.2023 - 3 B 219/23   

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https://dejure.org/2023,38453
OVG Sachsen, 27.11.2023 - 3 B 219/23 (https://dejure.org/2023,38453)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.11.2023 - 3 B 219/23 (https://dejure.org/2023,38453)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. November 2023 - 3 B 219/23 (https://dejure.org/2023,38453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwerfung einer Beschwerde wegen Zuerkennung einer Aufenthaltserlaubnis nach verschuldeter Fristversäumnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 20.12.2019 - 5 A 1048/19

    Elektronisches Dokument; sicherer Übermittlungsweg; Elektronisches Gerichts- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2023 - 3 B 219/23
    Dem Prozessbevollmächtigten obliegt es ferner, durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass nur formwirksame Schriftsätze und demgemäß auf elektronischem Wege nur Dokumente seinen Machtbereich verlassen, die den Anforderungen des § 55a VwGO genügen (SächsOVG, Beschl. v. 20. Dezember 2019 - 5 A 1048/19.A -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 15.09.2022 - 1 A 189/22

    Elektronisches Dokument; sicherer Übermittlungsweg; De-Mail; besonderes

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2023 - 3 B 219/23
    Sie haben ihre Büroabläufe so zu organisieren, dass - jedenfalls für fristwahrende Schriftsätze - eine wirksame Ausgangskontrolle durchgeführt werden kann, die den Abgang fristwahrender Schriftsätze sicherstellt und den Nachweis darüber ermöglicht (SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2022 - 1 A 189/22.A -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 31.03.2022 - 11 ZB 22.39

    Fristversäumung durch Versenden des Schriftstücks an das falsche Gericht

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2023 - 3 B 219/23
    Delegiert der Rechtsanwalt die Übersendung fristwahrender Schriftsätze per beA an Assistenzkräfte, hat er sie zu belehren, dass stets der Erhalt der automatisierten Empfangsbestätigung zu kontrollieren ist, und zumindest stichprobenweise zu überprüfen, dass diese Anweisung beachtet wird (BayVGH, Beschl. v. 31. März 2022 - 11 ZB 22.39 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
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